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Photovoltaik Gewerbe: Was EEG 2027 für Betriebe ändert

Du bist hier: Startseite 9 Ratgeber 9 Photovoltaik Gewerbe: Was EEG 2027 für Betriebe ändert
Einleitung EEG 2027 & Einspeisevergütung:
Die Bundesregierung baut das EEG um – ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen wegfallen. Für Unternehmen im Kreis Paderborn heißt das: Eigenverbrauch wird wichtiger, Einspeisung schwieriger. Hier liest Du, was im Entwurf steht, was schon gilt und warum der 31. Dezember 2026 zählt.

Dieser Beitrag zeigt, was 2026 im Kreis Paderborn konkret gilt: welche Förderung Du automatisch bekommst, welche Du beantragen musst, wie eine Finanzierung über Hausbank, KfW oder Rentenbank funktioniert – und wie eine Anlage in unserer Region wirtschaftlich aufgeht. Den Überblick über die Programme auf Landesebene findest Du in unserem Beitrag Photovoltaik Förderung 2026 in NRW. Hier geht es um die Praxis vor Ort.

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Was gerade in Berlin passiert

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen, zusammen mit einem Netzanschlusspaket. Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026. Ziel der Bundesregierung: Das Gesetz soll Ende Oktober verabschiedet werden und zum 1. Januar 2027 gelten. Die Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus.

Der Kern der Reform: Neue PV-Anlagen sollen ihren Strom künftig grundsätzlich selbst am Markt verkaufen. Die feste Einspeisevergütung, wie Du sie kennst, soll für Neuanlagen schrittweise wegfallen. Für Photovoltaik im Gewerbe ist das keine Randnotiz, sondern verändert die Rechnung.

Wichtig vorab: Es ist ein Entwurf. Verbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft und der BEE fordern deutliche Änderungen. Einzelne Punkte können sich im parlamentarischen Verfahren noch verschieben. Wir beschreiben hier den Stand Ende September 2026.

EEG 2027: Die wichtigsten Punkte für Unternehmen

Anlagen ab 100 kWp: Differenzverträge statt Marktprämie

Wer heute eine Anlage ab 100 kWp baut, ist bereits zur Direktvermarktung verpflichtet und bekommt eine gleitende Marktprämie. Liegt der Marktwert unter dem gesetzlich festgelegten Wert, gleicht der Staat die Differenz aus. Liegt er darüber, behältst Du den Mehrerlös.

Mit dem EEG 2027 sollen für neue geförderte Anlagen ab 100 kW zweiseitige Differenzverträge gelten, im Fachjargon Contracts for Difference. Die Untergrenze bleibt abgesichert. Erlöse oberhalb des vereinbarten Werts sollen aber über einen Refinanzierungsbeitrag zurückfließen. Das Risiko sinkt, das Plus in Hochpreisphasen fällt weg.

Dachanlagen unter 100 kWp: Einspeisung auf 50 Prozent begrenzt

Für neue Dachanlagen unter 100 kW sieht der Entwurf vor, dass am Netzanschluss höchstens 50 Prozent der Modulleistung eingespeist werden dürfen. Eine 80-kWp-Anlage auf einer Tischlerei in Büren dürfte also maximal 40 kW ins Netz abgeben. Alles darüber muss selbst verbraucht, gespeichert oder abgeregelt werden.

Für viele Betriebe ist das weniger dramatisch, als es klingt. Wer tagsüber Maschinen, Kühlung, Druckluft oder Lüftung laufen hat, verbraucht einen großen Teil ohnehin selbst. Kritisch wird es bei Betrieben mit wenig Tagesverbrauch und großem Dach.

Kleinere Anlagen: Übergangszahlung statt 20 Jahre fester Vergütung

Kleine Neuanlagen sollen ab 2027 keine 20-jährige Vergütung mehr bekommen, sondern eine Übergangszahlung für höchstens 36 Monate. Laut Entwurf läge sie für Inbetriebnahmen bis Juli 2027 bei 5,2 Cent je Kilowattstunde. Danach folgt die Direktvermarktung mit einem befristeten Bonus von 1,5 Cent für bis zu vier Jahre. Die Grenzen dafür sinken stufenweise: 2027 zunächst unter 50 kW, später unter 25 kW und dann unter 7 kW.

Was bleibt: Bestandsschutz

Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die Regeln des EEG 2023 – also 20 Jahre feste Vergütung oder Marktprämie. Aktuell liegt die Vergütung für Überschusseinspeisung bei 7,70 Cent bis 10 kWp, 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kWp und 5,44 Cent für den Anteil bis 100 kWp. Daran ändert die Reform nichts.

Was heute schon gilt: Solarspitzengesetz und negative Preise

Einiges, was jetzt diskutiert wird, gilt in abgeschwächter Form schon seit Februar 2025. Mit dem Solarspitzengesetz bekommen neue Anlagen keine Vergütung mehr für Stunden mit negativen Strompreisen. Die ausgefallenen Zeiten werden nach Ende der 20 Jahre angehängt.

Außerdem dürfen neue Anlagen unter 100 kW nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut ist. Wer an sonnigen Mittagen im Mai viel einspeist, verdient dort schon heute wenig. Die Richtung ist also klar – das EEG 2027 verschärft sie.

Warum Eigenverbrauch jetzt der Hebel ist

Für Photovoltaik im Gewerbe dreht sich damit die Logik. Früher war die Einspeisung eine sichere Einnahme. Künftig ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als eine eingespeiste. Ein Betrieb, der netto 22 bis 28 Cent für Netzstrom zahlt, spart mit jeder Kilowattstunde Solarstrom genau diesen Betrag. Für eingespeisten Strom gibt es heute um die 5 bis 6 Cent, künftig eher weniger.

Deshalb beginnt jede seriöse Planung mit dem Lastgang Deines Betriebs. Er zeigt in 15-Minuten-Schritten, wann Du wie viel Strom brauchst. Bei Betrieben mit Leistungsmessung liefert der Messstellenbetreiber diese Daten auf Anfrage. Damit lässt sich die Anlage so auslegen, dass möglichst viel Solarstrom im Betrieb bleibt und die Eigenverbrauchsquote stimmt.

Drei Stellschrauben helfen dabei:

  • Ost-West-Belegung: Sie liefert weniger Mittagsspitze und mehr Strom am Morgen und Nachmittag – passend zu Schichtzeiten.
  • Gewerbespeicher: Er verschiebt Mittagsüberschüsse in den Nachmittag und kann teure Lastspitzen kappen. Das senkt bei leistungsgemessenen Betrieben zusätzlich den Leistungspreis. Mehr dazu auf unserer Seite zu Photovoltaik und Energiespeicher.
  • Verbraucher verschieben: Druckluft, Kälte, Warmwasser oder das Laden von E-Fahrzeugen lassen sich oft in sonnige Stunden legen.

Rechenbeispiel: Metallbaubetrieb in Delbrück

Ein Metallbaubetrieb im Gewerbegebiet Delbrück, Einschichtbetrieb Montag bis Freitag, 180.000 kWh Jahresverbrauch, Hallendach mit Ost-West-Ausrichtung. Die Zahlen sind ein realistisches Beispiel, keine Zusage.

  • Anlage: 150 kWp, ohne Speicher
  • Investition: rund 140.000 Euro netto (Richtwert für Hallendächer dieser Größe: 850 bis 1.050 Euro je kWp)
  • Jahresertrag: rund 140.000 kWh (Erfahrungswert Region Paderborn: 900 bis 1.000 kWh je kWp, Ost-West eher am unteren Rand)
  • Eigenverbrauch: rund 45 Prozent, also 63.000 kWh × 25 Cent netto ≈ 15.750 Euro
  • Überschuss in der Direktvermarktung: rund 77.000 kWh × etwa 5,5 Cent ≈ 4.200 Euro
  • Jährlicher Vorteil: rund 20.000 Euro

Die Amortisation liegt damit bei etwa sieben Jahren. Entscheidend: Rund 80 Prozent des Vorteils kommen aus dem Eigenverbrauch. Ob der Überschuss künftig mit 5,5 oder 4 Cent vergütet wird, verschiebt die Amortisation um wenige Monate – nicht um Jahre.

Für Unternehmen gilt übrigens nicht der Nullsteuersatz wie bei Wohngebäuden. Du ziehst die Umsatzsteuer aber als Vorsteuer ab. Zusätzlich erlaubt der Investitionsbooster für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung. Kleinere Betriebe können unter Umständen die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kombinieren. Was davon bei Dir passt, klärst Du mit Deinem Steuerberater.

Lohnt es sich, 2026 noch schnell zu bauen?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf die Anlagengröße an. Für Anlagen unter 100 kWp sichert eine Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 die volle Einspeiseleistung ohne 50-Prozent-Grenze und 20 Jahre feste Vergütung. Das kann sich lohnen, wenn Dein Betrieb viel Strom einspeisen würde.

Aber: Gezählt wird die technische Inbetriebnahme, nicht die Unterschrift unter dem Angebot. Bis Jahresende bleiben rund drei Monate. Für eine 30- bis 99-kWp-Anlage auf einem statisch unproblematischen Dach ist das machbar, wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber – im Kreis Paderborn meist Westfalen Weser Netz – zügig läuft. Größere Anlagen brauchen oft ein Anlagenzertifikat und eine längere Netzprüfung. Hier ist der Stichtag kaum realistisch.

Wovon wir abraten: eine Anlage unter Zeitdruck falsch auszulegen, nur um den Stichtag zu halten. Eine gut geplante Anlage mit hohem Eigenverbrauch trägt sich auch unter den neuen Regeln.

Netzanschluss: Früh anfragen lohnt sich

Das Netzanschlusspaket soll Netzbetreibern mehr Spielraum geben. Anschlussleistungen sollen sich stärker am Netz orientieren statt an seltenen Spitzen. In Gebieten mit Netzengpässen sollen neue Anlagen bis zu 5 Prozent Abregelung ohne Entschädigung hinnehmen, befristet auf sechs Jahre.

Für Dich heißt das: Stell die Netzanfrage früh, idealerweise parallel zur Planung. Dann weißt Du rechtzeitig, welche Einspeiseleistung am Standort möglich ist, und kannst Speicher und Anlagengröße passend wählen.

So gehst Du jetzt vor

  1. Lastgang besorgen. Die 15-Minuten-Werte der letzten zwölf Monate oder mindestens die Monatsrechnungen.
  2. Dach und Statik prüfen. Gerade bei älteren Hallen in Salzkotten, Borchen oder Hövelhof ist das der häufigste Zeitfresser.
  3. Netzanfrage stellen. Übernehmen wir für Dich.
  4. Zwei Varianten rechnen. Einmal mit Inbetriebnahme 2026, einmal unter den erwarteten Regeln des EEG 2027. Dann entscheidest Du mit Zahlen statt mit Bauchgefühl.
  5. Finanzierung klären. KfW 270 oder Hausbank, vor Auftragsvergabe. Unser Partner JD Finanzierungen vergleicht auf Wunsch die Konditionen, mehr auf unserer Partnerseite.

Wie wir Gewerbeprojekte grundsätzlich angehen, steht auf unserer Seite zu Photovoltaik für Unternehmen. Die Förderlandschaft in der Region beschreibt unser Beitrag zu Förderung und Finanzierung im Kreis Paderborn.

Fazit: Die Reform verschiebt den Wert – vom Netz in den Betrieb

Das EEG 2027 macht Photovoltaik im Gewerbe nicht unattraktiv. Sie macht die Einspeisung unattraktiver. Wer seinen Verbrauch kennt und die Anlage darauf zuschneidet, rechnet 2027 kaum schlechter als heute. Wer vor allem einspeisen will, sollte prüfen, ob eine Inbetriebnahme noch 2026 realistisch ist. Du willst wissen, wie das für Deinen Betrieb aussieht? Ruf uns an unter 05258 9757 4100 oder nutze das Kontaktformular. Wir rechnen beide Varianten mit Deinen Zahlen – und sagen Dir ehrlich, welche sich lohnt.

 

Häufige Fragen zu EEG 2027 und Photovoltaik im Gewerbe

Ab wann gilt das neue EEG für Photovoltaik im Gewerbe?

Nach dem Plan der Bundesregierung soll das neue EEG am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Kabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026. Die Verabschiedung ist für Ende Oktober angepeilt, zusätzlich muss die EU-Kommission zustimmen. Einzelne Regeln können sich im Verfahren noch ändern. Für Deine Planung heißt das: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, fallen sicher unter das bisherige EEG 2023. Alles, was danach ans Netz geht, wird voraussichtlich nach den neuen Regeln behandelt. Wir halten Dich auf dem Laufenden, sobald der Bundestag entschieden hat.

Verliert meine bestehende Gewerbeanlage die Einspeisevergütung?

Nein. Bestehende Anlagen und alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung oder Marktprämie für die volle Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr. Das hat die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Die Reform betrifft nur Neuanlagen ab 2027. Was sich für Bestandsanlagen lohnen kann: einen Speicher nachzurüsten, um bei negativen Strompreisen und Abregelung weniger Ertrag zu verschenken. Ob das bei Dir wirtschaftlich ist, hängt vom Lastgang und von der bisherigen Einspeisemenge ab. Wir prüfen das gern anhand Deiner Zählerdaten.

Was bedeutet die 50-Prozent-Grenze für eine Gewerbeanlage?

Der Entwurf sieht vor, dass neue Dachanlagen unter 100 kW am Netzanschlusspunkt höchstens die Hälfte ihrer Modulleistung einspeisen dürfen. Bei 80 kWp wären das maximal 40 kW. Der Rest muss im Betrieb verbraucht, gespeichert oder abgeregelt werden. Für Betriebe mit hohem Tagesverbrauch ist das meist kaum spürbar, weil der Solarstrom ohnehin größtenteils selbst genutzt wird. Schwieriger wird es bei großen Dächern mit wenig Verbrauch, etwa bei Lagerhallen. Dort helfen ein Speicher, eine Ost-West-Belegung oder eine Anlage ab 100 kWp, für die die Grenze nicht gelten soll.

Lohnt sich ein Gewerbespeicher nach der Reform mehr als vorher?

In vielen Fällen ja. Wenn eingespeister Strom weniger wert ist und Mittagsspitzen begrenzt werden, steigt der Wert jeder Kilowattstunde, die Du in den Nachmittag verschiebst. Bei leistungsgemessenen Betrieben kommt ein zweiter Effekt dazu: Der Speicher kann Lastspitzen kappen und so den Leistungspreis in der Netzrechnung senken. Das kann bei Betrieben mit kurzen, hohen Spitzen mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Ob sich ein Speicher rechnet, hängt aber stark vom Lastgang ab. Pauschale Empfehlungen geben wir deshalb nicht, sondern rechnen mit Deinen 15-Minuten-Werten.

Schaffen wir eine Inbetriebnahme noch 2026?

Für Anlagen bis knapp 100 kWp auf einem geeigneten Dach ist das bei zügiger Entscheidung realistisch. Entscheidend sind Statik, Materialverfügbarkeit und die Rückmeldung des Netzbetreibers, im Kreis Paderborn meist Westfalen Weser Netz. Bei größeren Anlagen ist oft ein Anlagenzertifikat nötig, das zusätzliche Wochen kostet. Dort ist der Stichtag kaum zu halten. Wichtig: Es zählt die technische Inbetriebnahme, nicht die Auftragserteilung. Wir sagen Dir nach einem Termin vor Ort ehrlich, ob der Zeitplan passt – und raten ab, wenn er nur mit Abstrichen bei der Planung gelingt.

Welche steuerlichen Vorteile hat Photovoltaik für Unternehmen 2026?

Unternehmen zahlen zwar die reguläre Umsatzsteuer, ziehen sie aber als Vorsteuer ab. Dazu kommt der sogenannte Investitionsbooster: Für Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung möglich. Kleinere Betriebe mit einem Gewinn unter 200.000 Euro können unter Umständen zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g EStG nutzen. Wer produzierendes Gewerbe betreibt, profitiert außerdem seit 2026 dauerhaft vom reduzierten Stromsteuersatz. Welche Kombination für Dich passt, klärst Du am besten mit Deinem Steuerberater – wir liefern die Zahlen dafür.

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